🎵 Du möchtest meine Musik gerne abspielen?
Ob im Livestream, bei einer Veranstaltung, in einem Video, Podcast oder einem anderen Projekt – wenn du einen Song von Lucky Land verwenden möchtest, frag mich einfach vorher. 😊
Schreib mir gerne!
Ein Kontaktformular findest du in meinem Impressum.
Ich entscheide individuell über die Freigabe und stelle dir bei Bedarf auch eine schriftliche Nutzungserlaubnis bzw. Erklärung zur GEMA-Freiheit des betreffenden Titels zur Verfügung.
Wichtig: GEMA-frei bedeutet nicht automatisch frei verwendbar. Bitte hole deshalb vor der Nutzung meine Zustimmung ein.
Erklärung zur GEMA-Freiheit & Nutzung meiner Musik
Lucky Land
Die unter dem Künstlernamen Lucky Land veröffentlichten eigenen Musikwerke werden unabhängig von der GEMA verwaltet.
Ich bin kein Mitglied der GEMA und habe der GEMA keine Wahrnehmungsrechte an meinen eigenen Musikwerken übertragen.
Meine Veröffentlichungen erfolgen über digitale Musikvertriebe. Die Nutzung eines Distributors zur Veröffentlichung meiner Musik auf Plattformen wie Spotify, Apple Music oder anderen Streamingdiensten bedeutet nicht automatisch, dass meine Werke zum GEMA-Repertoire gehören.
Soweit an einem veröffentlichten Werk keine Rechte weiterer, einer Verwertungsgesellschaft angeschlossener Urheber oder Rechteinhaber bestehen, handelt es sich bei meinen eigenen Veröffentlichungen um GEMA-freies Repertoire.
GEMA-frei bedeutet nicht frei verwendbar
Auch wenn meine Musik GEMA-frei ist, bedeutet dies nicht, dass sie ohne meine Zustimmung beliebig verwendet, vervielfältigt oder öffentlich genutzt werden darf.
Wer Musik von Lucky Land beispielsweise bei einer Veranstaltung, in einem Livestream, Podcast, Video, einer Sendung oder einem anderen Projekt verwenden möchte, wird gebeten, vorher meine ausdrückliche Genehmigung einzuholen.
Ich entscheide individuell, ob und unter welchen Bedingungen ich eine Nutzung gestatte. Eine Genehmigung kann von mir auch kostenlos erteilt werden.
Nachweis gegenüber der GEMA
Sollte für eine genehmigte Nutzung meiner Musik aufgrund der sogenannten GEMA-Vermutung ein Nachweis erforderlich sein, kann ich dem Nutzer auf Anfrage eine schriftliche Erklärung zur GEMA-Freiheit des betreffenden Titels zur Verfügung stellen.
Eine solche Erklärung kann insbesondere Angaben zum Titel, zur Veröffentlichung und zu den beteiligten Rechteinhabern enthalten.
Bei einer Prüfung durch die GEMA kann darüber hinaus die Einreichung einer Titelliste bzw. weiterer Angaben erforderlich sein. Die endgültige Beurteilung einer konkreten Musiknutzung erfolgt durch die jeweils zuständige Stelle.
KI- & Hybridmusik
Bei einem Teil meiner Musik kommen KI-Werkzeuge im kreativen Produktionsprozess zum Einsatz. Die Verwendung künstlicher Intelligenz allein führt weder zu einer GEMA-Mitgliedschaft noch dazu, dass ein Werk automatisch zum GEMA-Repertoire gehört.
Fragen des Urheberrechtsschutzes einzelner menschlicher und KI-generierter Bestandteile sind davon zu unterscheiden.
Stand: Oktober 2026
Lucky Land
Diese Erklärung dient der Information über die Rechteverwaltung meiner eigenen Musik und stellt keine allgemeine rechtliche Beratung oder eine Bescheinigung der GEMA dar.